Erbrecht

  • Häufig entstehen Streitigkeiten innerhalb der Familie nach dem Ableben eines geliebten Menschen. Deshalb ist es wichtig, diesen schon zu Lebzeiten vorzubeugen. Wir klären über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge auf.
  • Wir beraten und vertreten Sie bei der Errichtung, Anpassung und Widerruf von Testamenten und Erbverträgen
  • Nach dem Erbfall vertreten wir Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzungen und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und vertreten Sie hinsichtlich Ihrer Erbfall- und Unterhaltsansprüche